Bei Werkstattrechnungen gibt es bezüglich der Aufbewahrung von Altteilen in Deutschland folgende „Regelungen“:
Grundsätzliche Aufbewahrungspflicht:
Es gibt keine gesetzliche Regelung hierfür. Eine Werkstatt sollte ausgebaute Altteile ca. 4-6 Wochen aufbewahren, nachdem sie dem Kunden die Rechnung ausgehändigt hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf die Herausgabe der Altteile verzichtet hat.
Hintergrund:
- Der Kunde hat ein Eigentumsrecht an den ausgebauten Teilen
- Die Aufbewahrungsfrist soll dem Kunden ermöglichen, die durchgeführten Arbeiten zu überprüfen
- Sie dient auch dem Schutz vor ungerechtfertigten Reklamationen
Wichtige Punkte:
- Die Werkstatt sollte den Kunden bereits bei Auftragsannahme auf sein Recht hinweisen, die Altteile zurückzuverlangen
- Viele Werkstätten lassen sich schriftlich bestätigen, dass der Kunde auf die Herausgabe verzichtet (z.B. auf dem Werkstattauftrag)
- Bei Garantie- oder Gewährleistungsfällen kann eine längere Aufbewahrung sinnvoll sein
- Gefahrgut (z.B. defekte Airbags, Bremsflüssigkeit) muss umweltgerecht entsorgt werden
Verzichtet der Kunde ausdrücklich auf die Altteile, kann die Werkstatt diese in der Regel sofort fachgerecht entsorgen.
Was die Rechtslage eindeutig besagt:
- Eigentumsverhältnisse: Die ausgebauten Altteile bleiben grundsätzlich Eigentum des Kunden, es sei denn, dieser verzichtet ausdrücklich oder stillschweigend darauf.
- Keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht: Es gibt im BGB oder anderen Gesetzen keine konkrete Frist, wie lange Werkstätten Altteile aufbewahren müssen.
- Praxis:
- Viele Werkstätten lassen sich beim Auftrag schriftlich bestätigen, dass der Kunde auf die Herausgabe der Altteile verzichtet
- Ohne ausdrückliche Regelung wird oft davon ausgegangen, dass der Kunde stillschweigend der fachgerechten Entsorgung durch die Werkstatt zustimmt
- Bei Gewährleistungs- oder Streitfällen kann es sinnvoll sein, Altteile länger aufzubewahren (als Beweismittel)
Es empfiehlt sich, die Handhabung von Altteilen direkt im Werkstattauftrag zu regeln.
Vorlagen für Hinweistexte
Altteile/Ausgebaute Teile
Die bei der Reparatur ausgebauten Altteile verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Sofern Sie die Altteile nicht zurückverlangen, werden diese von uns fachgerecht entsorgt.
☐ Ich wünsche die Herausgabe der Altteile ☐ Ich verzichte auf die Herausgabe und beauftrage die Werkstatt mit der fachgerechten Entsorgung
Nicht abgeholte Altteile werden nach _____ Wochen (z.B. 4-6 Wochen) entsorgt.
Alternative, knappere Formulierung:
Altteile: Die ausgebauten Teile bleiben Ihr Eigentum. Sofern nicht innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsstellung anders verlangt, werden diese von uns fachgerecht entsorgt.
Unterschrift Kunde: _________________