EU beschließt Pficht zur Integration von Geschwindigkeitsassistenzen

Ab 2024 gilt für Neufahrzeuge in der EU eine Pflicht zur Integration von intelligenten Geschwindigkeitsassistenzen (ISA). Sie sollen bei einer Überschreitung des gültigen Geschwindigkeitslimits einschreiten, auch Alkoholsperren stehen in der Verordnung der EU zur Diskussion.

Die kürzlich verabschiedete Verordnung (EU) 2019/2144 regelt für die Europäische Union, welche technische Vorrichtungen Neuwagen integrieren müssen, um in der EU eine Zulassung zu erhalten. Die aktuelle Verordnung beinhaltet dabei u-a. Vorhaben zu intelligenten Geschwindigkeitsbegrenzern (ISA), Reifendrucküberwachungssystemen sowie für Warnsysteme zur Erkennung von Müdigkeitssymptomen.

Neben diesen in vielen Fahrzeugen bereits heute integrierten Systemen schreibt die ab 2024 in Kraft tretende Verordnung ebenfalls eine Vorrichtung zur Nachrüstung einer Alkohol-Zündschlosssperre vor.

Bei einer Überschreitung der maximal gestatteten Geschwindigkeit soll das System zum Beispiel zunächst eine haptische Rückmeldung geben und eine Art Gegendruck gegen das Pedal ausüben.

Insgesamt sieht das Regelwerk drei Warnmöglichkeiten vor: kaskadierende Töne, kaskadierende Vibrationen oder eine „Haptische Rückmeldung über das Gaspedal“. Motorische Raser dürfen aber noch beruhigt aufatmen. Die Verordnung sieht zwar vor, dass die Systeme bei jedem Fahrtbeginn automatisch aktiv sein müssen. Gleichzeitig bestimmt die EU aber auch, dass das System die Möglichkeit des Fahrers nicht dabei einschränken darf, schneller zu fahren, als es erlaubt ist.

Auch das Thema Datenschutz greift die Verordnung auf: Die Daten der Assistenten dürfen nicht dritten zugänglich gemacht werden und sollen im geschlossenen System verbleiben. Ob die Polizei im Rahmen einer Kontrolle die Daten jedoch auswerten darf, bleibt bisher offen.

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