Gewährleistung vs. Garantie beim Gebrauchtwagenverkauf

Beim Gebrauchtwagenverkauf werden Gewährleistung und Garantie oft verwechselt – dabei sind es zwei völlig verschiedene Dinge. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Wer als Händler verkauft, sollte den Unterschied genau kennen.

Key Takeaways

  • Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist gesetzlich und beim Verkauf an Verbraucher nicht ausschließbar.
  • Bei Gebrauchtwagen darf die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzt werden.
  • Die Garantie ist freiwillig und wird zusätzlich vereinbart.
  • Private Verkäufer dürfen die Gewährleistung wirksam ausschließen, Händler gegenüber Verbrauchern nicht.

Was ist die Gewährleistung?

Die Gewährleistung – juristisch Sachmängelhaftung – ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, dafür einzustehen, dass die Sache bei Übergabe frei von Sachmängeln ist. Sie ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und gilt unabhängig davon, ob sie im Vertrag erwähnt wird. Beim Verkauf an Verbraucher (B2C) kann ein Händler die Gewährleistung nicht ausschließen; bei Gebrauchtwagen darf er sie jedoch auf ein Jahr verkürzen. Innerhalb der ersten zwölf Monate gilt zudem eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers.

Was ist die Garantie?

Die Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusage – etwa vom Händler, Hersteller oder einem Garantieanbieter. Ihr Umfang, ihre Dauer und ihre Bedingungen sind frei gestaltbar und in den Garantiebedingungen festgelegt. Eine Garantie tritt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und ersetzt sie nicht.

Gewährleistung und Garantie im Vergleich

  • Grundlage: Gewährleistung = gesetzlich; Garantie = freiwillig/vertraglich.
  • Pflicht: Gewährleistung ist Pflicht (B2C nicht ausschließbar); Garantie ist optional.
  • Zeitpunkt des Mangels: Gewährleistung stellt auf den Zustand bei Übergabe ab; Garantie kann auch spätere Defekte abdecken.
  • Umfang: Gewährleistung ist gesetzlich definiert; Garantie richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen.

Worauf Händler achten sollten

Fahrzeughändler sollten den Fahrzeugzustand bei Übergabe sauber dokumentieren – inklusive bekannter Mängel und durchgeführter Arbeiten. Das schafft Rechtssicherheit und beugt Streit vor. Mit der Fahrzeugverwaltung in CATAMA halten Sie Zustand, Historie und Dokumente je Fahrzeug fest; passende Software für den Kfz-Handel unterstützt Sie bei Kaufvertrag und Abrechnung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung mit frei vereinbaren Bedingungen und tritt zusätzlich zur Gewährleistung hinzu.

Kann ein Händler die Gewährleistung ausschließen?

Gegenüber Verbrauchern kann ein Händler die Gewährleistung nicht ausschließen. Bei Gebrauchtwagen darf er sie jedoch auf ein Jahr verkürzen.

Wie lange gilt die Gewährleistung beim Gebrauchtwagen?

Beim Verkauf an Verbraucher beträgt die Gewährleistung für Gebrauchtwagen mindestens ein Jahr, sofern sie vertraglich verkürzt wird.

Muss ein Händler eine Garantie anbieten?

Nein. Eine Garantie ist freiwillig. Verpflichtend ist nur die gesetzliche Gewährleistung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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