CATAMA · FAQ

Häufige Fragen zu CATAMA

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Vertrag, Preisen, GoBD, E-Rechnung, DATEV, Einrichtung, Datensicherheit und Support.

Monatlich kündbar · Support & Updates inklusive · Rechenzentrum in Deutschland

Fragen & Antworten

Alles Wichtige auf einen Blick

Gibt es eine Vertragslaufzeit?

Nein. Sie schliessen einen unbefristeten Dienstleistungsvertrag ab, den Sie jederzeit unter Einhaltung der in den AGB geregelten Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen können – kein Knebelvertrag, keine Mindestlaufzeit.

Was kostet CATAMA?

CATAMA startet ab 99 EUR/Monat. Es gibt die Pakete Professional, Enterprise und Unlimited nach dem Pay-as-you-go-Prinzip. Details unter Produkte & Preise.

Was bedeutet Pay-as-you-go?

Sie zahlen nur in den Monaten und für die Anzahl an Nutzern, die das System tatsächlich verwenden. Zusätzliche Benutzer legen Sie bei Bedarf an und deaktivieren sie wieder, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Kann ich CATAMA kostenlos testen?

Ja. Sie können CATAMA 14 Tage unverbindlich und kostenfrei testen, mit der Option, die Testphase jederzeit kostenfrei zu verlängern. Jetzt kostenfrei registrieren.

Läuft CATAMA ohne Installation?

Ja. CATAMA ist cloudbasiert und läuft direkt im Webbrowser – auf PC, Laptop, Mac und Tablet, ganz ohne Installationsarbeiten.

Wie und wo werden meine Daten gespeichert?

Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und in einem ISO-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland (Nürnberg) gespeichert. Tägliche Backups schützen vor Datenverlust.

Ist CATAMA GoBD-konform?

Ja. Die Faktura und Belegarchivierung sind auf GoBD-Anforderungen ausgelegt – inklusive nachvollziehbarer Belegketten und DATEV-Export.

Unterstützt CATAMA E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung)?

Ja. CATAMA unterstützt E-Rechnung im ZUGFeRD- und XRechnung-Format für gesetzeskonforme Rechnungsstellung an Geschäftspartner und öffentliche Auftraggeber.

Gibt es eine DATEV-Schnittstelle?

Ja. Sie exportieren Buchungsdaten für Ihren Steuerberater per DATEV. Mehr unter DATEV-Schnittstelle.

Welche Schnittstellen bietet CATAMA?

CATAMA bindet Teilekataloge, DAT SilverDAT, mobile.de, Shop-Systeme und den DATEV-Export an und stellt zusätzlich eine offene REST-API sowie MCP bereit.

Bietet CATAMA eine TSE-Kasse?

Ja. Mit der TSE-Kasse erstellen Sie signierte Kassenbelege und sehen Kassenbuchungen ein. Das TSE-Zertifikat wird separat berechnet. Für Österreich gelten RKSV-Hinweise.

Für welche Branchen ist CATAMA geeignet?

Für Kfz-Werkstätten und Fahrzeughandel sowie Reifen, Caravan, Motorrad, Nutzfahrzeuge, Oldtimer, Landmaschinen, Quad/ATV und weitere Servicebetriebe.

Warum fallen Einrichtungskosten an?

Die Einrichtungskosten fallen einmalig an. Wir konfigurieren das System passgenau: Mitarbeiter-Accounts, Geschäftsdaten und Beleg-Vorlagen für Rechnungen und Angebote.

Übernehmen Sie die Datenmigration?

Ja. Mit unserem Datenmigrations-Service übernehmen wir auf Wunsch Kunden-, Lieferanten- und Artikeldaten aus Ihrer bisherigen Lösung.

Kann ich jederzeit zusätzliche Benutzer hinzufügen?

Ja. Die Abrechnung erfolgt pro Nutzer und Monat. Nicht mehr benötigte Accounts lassen sich jederzeit deaktivieren.

Wie erreiche ich den Support?

Ihr technischer Support steht Ihnen 7 Tage die Woche per Telefon, Fernwartung und E-Mail zur Verfügung. Hotline: 0800 848 9999.

Was ist der Unterschied zwischen CATAMA und CATMA?

CATAMA ist die Kfz-Software (DMS) von 404MEDIA. CATMA ist ein unabhängiges Textannotations-Tool und hat nichts mit der CATAMA Kfz-Software zu tun.

Für welche Länder ist CATAMA geeignet?

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz – inklusive landesspezifischer Hinweise zu USt, UID, RKSV und QR-Rechnung.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?

Die Daten in Ihrer CATAMA-Instanz gehören Ihrem Betrieb, nicht uns: Eigentum und Verfügungsbefugnis über alle betriebseigenen Daten bleiben allein bei Ihnen. Sichern Sie Ihren Bestand vor der Kündigung über das integrierte Export-Tool – brauchen Sie dabei Unterstützung, sagen Sie uns Bescheid. 30 Tage nach Vertragsende werden alle in Ihrer Instanz gespeicherten Daten und Belegbilder unwiederbringlich gelöscht; Einstellungen, Einrichtung und Stammdaten lassen sich danach nicht wieder einspielen. Aufbewahrungsfristen aus Handels- und Steuerrecht bleiben Ihre Sache. Einzelheiten stehen in den AGB (Abschnitte IV und XV) und auf der Kündigungsseite.

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