Mit Euro 7 kommen ab November 2026 neue Grenzwerte für Bremsstaubemissionen – doch für freie Werkstätten und den unabhängigen Teilehandel fehlt bislang ein klarer Rechtsrahmen, um passende Ersatzteile anbieten zu dürfen. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) warnt vor einer faktischen Monopolisierung der Bremsenwartung zugunsten der Fahrzeughersteller.
Worum es geht: Bremsstaub als neuer Regulierungsgegenstand
Die EU-Verordnung 2024/1257 (Euro 7) erfasst erstmals nicht nur Abgase, sondern auch den Feinstaub, der beim Bremsen entsteht. Für neu typgenehmigte Fahrzeuge gelten die Vorgaben ab November 2026, für alle Neuzulassungen ab November 2027. Damit müssen Bremsscheiben und Bremsbeläge künftig bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, um überhaupt verbaut werden zu dürfen.
Das Problem aus Sicht des GVA
Nach Angaben des Gesamtverbands Autoteile-Handel existiert derzeit kein spezifischer Rechtsrahmen, der es unabhängigen Teileherstellern erlaubt, Euro-7-konforme Bremskomponenten zu entwickeln, zu prüfen und zuzulassen. Ohne einen solchen Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission könnten freie Hersteller und Händler zum Marktstart der ersten Euro-7-Fahrzeuge schlicht keine passenden Ersatzteile anbieten.
Die Folge wäre laut GVA eine faktische Monopolisierung im Bereich der Bremsenwartung zugunsten der Fahrzeughersteller – zumindest für den Zeitraum, bis entsprechende Zulassungswege für unabhängige Anbieter geschaffen sind.
Warum das für Werkstätten direkt relevant ist
Bremsscheiben und -beläge gehören zu den klassischen Verschleißteilen mit regelmäßigem Austauschbedarf. Der GVA bezifferte in seiner Stellungnahme an die EU-Kommission, dass rund 80 Prozent der Bremsenwartungen bei Verbrennerfahrzeugen im freien Markt stattfinden – mit besonders hohen Verschleißraten bei Flottenfahrzeugen. Eine flächendeckende Versorgung mit Ersatzteilen hängt damit maßgeblich an einem funktionierenden freien Aftermarket.
Bleibt der Rechtsrahmen aus, könnten freie Werkstätten gezwungen sein, Euro-7-Fahrzeuge zunächst nur mit Originalteilen der Hersteller zu bedienen – mit entsprechenden Folgen für Beschaffungskosten, Lieferzeiten und letztlich die Preise für Kunden.
Breite Verbändefront fordert Nachbesserung
Der GVA appelliert gemeinsam mit dem Bundesinnungsverband des Kfz-Gewerbes (BIV-Kfz) und dem europäischen Dachverband der Fahrzeugteile-Industrie FIGIEFA an die EU-Kommission, zeitnah einen spezifischen Durchführungsrechtsakt für Ersatzteile im Aftermarket zu schaffen. Zentrale Forderungen sind:
- gesicherter Zugang zu den technischen Informationen, die für Entwicklung und Prüfung Euro-7-konformer Bremskomponenten nötig sind,
- klar definierte Zulassungswege für unabhängige Hersteller,
- die Verankerung des Prinzips der funktionalen Gleichwertigkeit im Regelungstext,
- faire Wettbewerbsbedingungen im gesamten Ersatzteilmarkt.
Die Umweltziele der Euro-7-Norm selbst stellt der freie Teilehandel dabei nicht infrage – entscheidend sei aus Verbandssicht jedoch, dass die Umsetzung nicht zulasten des Wettbewerbs im Aftermarket geht.
Was Werkstätten jetzt tun können
Noch ist offen, ob und wann die EU-Kommission den geforderten Durchführungsrechtsakt vorlegt. Für Betriebe lohnt sich in der Zwischenzeit ein Blick auf die eigene Teileverfügbarkeit und Lieferantenstruktur, um bei Euro-7-Fahrzeugen keine Versorgungslücken zu riskieren. Wer seine Warenwirtschaft und Lieferantenbeziehungen ohnehin digital organisiert, kann kurzfristige Verfügbarkeitsengpässe leichter abfedern – etwa mit einer Kfz-Warenwirtschaft, die Lagerbestände und Bestellprozesse transparent hält.
Quellen: GVA-Stellungnahme zu „Euro-7“, amz.de, BIV-Kfz