Mit der Insolvenz der Berliner Autohaus-König-Gruppe steht einer der größten freien Autohandelskonzerne Deutschlands vor dem Aus. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell selbst etablierte Mehrmarken-Händler mit eigenem Werkstattbetrieb in finanzielle Schieflage geraten können – und was das für die Branche bedeutet.
Insolvenzantrag trotz jahrzehntelanger Marktpräsenz
Die Autohaus Gotthard König GmbH mit Sitz in Berlin sowie ihre hundertprozentige Tochter Autohaus König GmbH in Teltow haben Ende August 2026 beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenzantrag gestellt. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde kurz darauf eröffnet, als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rainer Eckert bestellt. Das 1966 gegründete Familienunternehmen gilt als größter Renault-Händler Deutschlands und war der erste deutsche Dacia-Händler. Die Gruppe betreibt mehr als 80 Standorte, überwiegend in Ostdeutschland, dazu in Hamburg, Niedersachsen und Bayern, und beschäftigt rund 1.200 Mitarbeiter. Insgesamt werden zwölf Automarken und sechs Zweirad-Marken vertrieben.
Hohe Verbindlichkeiten bei dünner Liquiditätsdecke
Nach Berichten der WirtschaftsWoche sollen die fälligen Verbindlichkeiten der Gruppe mehr als 212 Millionen Euro betragen, dem standen zuletzt nur rund 1,3 Millionen Euro liquide Mittel sowie etwa 250.000 Euro ungenutzte Kreditlinien gegenüber. Bemerkenswert: Der Insolvenzantrag erfolgte trotz zuletzt hoher Umsätze – im Geschäftsjahr 2023/2024 erwirtschaftete die Gruppe rund 570 Millionen Euro Umsatz, im ersten Quartal 2025 wurde mit über 11.600 verkauften Fahrzeugen ein Rekord erzielt. Auch der Werkstattumsatz lag im März 2025 mit 6,8 Millionen Euro auf einem Höchststand. Der Fall zeigt damit deutlich, dass hohe Umsätze allein keine Insolvenzsicherheit bedeuten, wenn Liquidität und Verschuldungsgrad nicht im Blick behalten werden.
Auch der Werkstattbetrieb ist betroffen
Im Oktober 2026 meldeten mit der König Werkstatt Service GmbH und der König Leasing GmbH zwei weitere Tochtergesellschaften Insolvenz an. Damit erfasst das Verfahren nicht nur den Fahrzeugverkauf, sondern auch den eigenständigen Werkstattbereich der Gruppe. Für Kunden mit laufenden Werkstattaufträgen, Servicevereinbarungen oder Ersatzteilbestellungen bedeutet das zusätzliche Unsicherheit, zumal die Lohnfortzahlung über das Insolvenzgeld für die Beschäftigten Ende Oktober 2026 ausläuft.
Ownership-Streit erschwert die Sanierung
Zusätzlich verkompliziert ein Streit um die Eigentümerstruktur die Lage: Eine neu aufgetauchte Gesellschafterliste weist die frühere Inhaberin Dagmar König mit einem Anteil von 64,56 Prozent aus – eine Überraschung für die König Mobility Group, die kurz vor der Insolvenz die Mehrheit der Anteile übernommen hatte. Das Landgericht Berlin ordnete per einstweiliger Verfügung eine Korrektur der Gesellschafterliste zugunsten der König Mobility Group an. Solange diese Eigentumsfrage nicht geklärt ist, bleiben größere Sanierungsentscheidungen blockiert. Berichten zufolge haben immerhin drei Interessenten Interesse an einer Übernahme der Gruppe signalisiert, was zumindest einen Teil der Standorte und Arbeitsplätze erhalten könnte.
Was Betriebe aus dem Fall mitnehmen können
Für kleinere und mittlere Kfz-Betriebe ist der Fall vor allem ein Weckruf zur eigenen Liquiditätsplanung: Wachstum über viele Standorte hinweg erhöht zwar den Umsatz, aber auch Fixkosten, Finanzierungsbedarf und Abhängigkeit von kurzfristigen Kreditlinien. Eine Werkstattplanung mit transparentem Überblick über laufende Aufträge, Ressourcen und Zahlungsströme hilft dabei, finanzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen, bevor sie sich zu einer existenziellen Krise auswachsen. Wie ein strukturierter Werkstattplaner und Terminplaner dabei unterstützt, Kapazitäten und Aufträge im Blick zu behalten, zeigt ein Blick auf die entsprechende CATAMA-Produktfunktion.
Quellen: Thüringer Allgemeine, Automobilwoche, WirtschaftsWoche (zitiert nach Meyka), Stand: Oktober 2026.