AU-Reform 2026: Ministerium plant einheitliche Solldaten statt Herstellervorgaben

Das Bundesverkehrsministerium bereitet eine grundlegende Neufassung der Richtlinie zur Abgasuntersuchung (AU) vor. Kernpunkt der Reform: Statt der bisherigen, oft kostenpflichtigen Herstellervorgaben sollen künftig gesetzlich definierte, einheitliche AU-Solldaten die Grundlage der Prüfung bilden. Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) begrüßt den geplanten Richtungswechsel als wichtigen Schritt zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit für AU-Betriebe.

Weg von herstellerabhängigen Solldaten

Bislang müssen AU-Prüfer bei der Abgasuntersuchung auf die individuellen Vorgaben der jeweiligen Fahrzeughersteller zurückgreifen. Diese Daten sind nicht immer einheitlich aufbereitet und müssen von den Betrieben zum Teil kostenpflichtig bezogen werden – ein wiederkehrender Aufwand, der besonders kleinere und mittelständische AU-Betriebe belastet. Die geplante Neufassung der AU-Richtlinie soll das ändern: Einheitliche, gesetzlich festgelegte Solldaten sollen künftig für alle AU-Prüfer gleichermaßen gelten, unabhängig von Fahrzeughersteller und Modell.

BIV-Kfz: Mehr Transparenz, geringere Kosten

Der BIV-Kfz bewertet die geplante Umstellung in einer aktuellen Stellungnahme positiv. Einheitliche Solldaten schaffen demnach eine transparente und für alle AU-Prüfer nachvollziehbare Grundlage für die Untersuchung. Zugleich entfiele mit der Reform die Abhängigkeit von kostenpflichtigen Herstellerdatenbanken – ein Punkt, von dem sich vor allem kleinere Betriebe eine spürbare Entlastung bei Aufwand und laufenden Kosten versprechen.

Zeitplan: Veröffentlichung im vierten Quartal 2026

Nach aktuellem Planungsstand soll die neue AU-Richtlinie im vierten Quartal 2026 im Verkehrsblatt veröffentlicht werden. Für Januar 2027 ist zusätzlich ein Feldtest des neuen Geräteleitfadens in der Software-Version 7 vorgesehen. Eine verpflichtende Umrüstung auf diese neue Softwareversion ist nach bisherigem Stand nicht geplant – die bestehenden Geräteleitfäden sollen für bestimmte Fahrzeugtypen und Untersuchungsverfahren weiterhin nutzbar bleiben. Wann die neuen Solldaten tatsächlich verbindlich angewendet werden müssen, hängt letztlich vom genauen Veröffentlichungstermin der Richtlinie ab.

Offene Fragen bei zusätzlichen Abgasmessungen

Parallel zur nationalen Reform wird auf EU-Ebene diskutiert, ob anerkannte AU-Betriebe künftig zusätzliche technische Ausstattung für erweiterte Abgasmessungen benötigen. Der BIV-Kfz fordert hierzu praxisgerechte Anforderungen und ausreichend lange Übergangsfristen, sollte die EU entsprechende Vorgaben beschließen. Der Verband positioniert sich klar gegen unverhältnismäßige zusätzliche Belastungen für die Betriebe.

Was das für Werkstätten bedeutet

Für AU-Betriebe ist die Entwicklung vorerst eine Beobachtungsfrage: Solange die Richtlinie nicht veröffentlicht ist, ändert sich am Tagesgeschäft nichts. Mittelfristig könnte der Wegfall kostenpflichtiger Herstellerdatenbanken jedoch tatsächlich zu einer administrativen und finanziellen Entlastung führen – vorausgesetzt, die neuen Solldaten decken die Prüfpraxis ebenso zuverlässig ab wie die bisherigen Herstellervorgaben. Werkstätten, die ihre HU- und AU-Termine sowie zugehörige Kundenkommunikation ohnehin digital organisieren, sind für eine spätere Umstellung der Prüfprozesse in der Regel besser vorbereitet als Betriebe mit papierbasierter Planung. Eine strukturierte Werkstattplanung und Terminverwaltung erleichtert es, kommende Prozessänderungen wie eine neue Geräteleitfaden-Version organisatorisch sauber einzuführen, sobald der konkrete Zeitplan feststeht.

Quelle: Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz), Stellungnahme vom 28.09.2026, biv-kfz.de.

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