Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich für eine grundlegende Reform der Hauptuntersuchung ausgesprochen. Künftig sollen Assistenzsysteme, Software-Updates und offene Rückrufe stärker in die periodische Fahrzeugprüfung einfließen. Für Kfz-Werkstätten bedeutet das neue Prüfpflichten – aber auch neue Geschäftsfelder.
Was der Verkehrsausschuss beschlossen hat
Nach den im Frühjahr 2026 vorgelegten Plänen soll die Hauptuntersuchung (HU) deutlich digitaler werden. Kernpunkt: Offene, verpflichtende Rückrufaktionen sollen künftig direkte Folgen bei der Prüfung haben. Ist ein Rückruf nicht erledigt, soll das Fahrzeug die HU nicht mehr bestehen. Bislang hat ein unerledigter Rückruf keine unmittelbare Konsequenz für die Prüfplakette.
Gleichzeitig sollen Fahrerassistenzsysteme wie automatische Notbremsassistenten und weitere sicherheitsrelevante Steuergeräte fester Bestandteil der regelmäßigen Prüfung werden. Bisher werden solche Funktionen bei der HU nur eingeschränkt erfasst, obwohl moderne Fahrzeuge zunehmend von Sensoren, Software und vernetzten Steuergeräten abhängen.
Entlastung für ältere Fahrzeuge
Eine Verschärfung ist mit der Reform nicht automatisch verbunden: Der Verkehrsausschuss lehnte den Vorschlag der EU-Kommission ab, die Prüfintervalle für Fahrzeuge über zehn Jahre von zwei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. Auch der EU-Rat hatte sich Ende 2025 gegen eine solche Verschärfung positioniert. Für Halter älterer Pkw und Transporter bleibt es damit voraussichtlich bei den bisherigen zweijährigen Prüfintervallen.
Elektro- und Hybridfahrzeuge bekommen zusätzliche Prüfpunkte
Auch bei Elektro- und Hybridfahrzeugen will der Ausschuss nachschärfen: Batterie, Hochvoltsysteme und elektrische Antriebskomponenten sollen zusätzliche Prüfpunkte erhalten, da sie für die Verkehrssicherheit zunehmend relevant werden. Welche konkreten Prüfverfahren dafür eingeführt werden, ist nach aktuellem Stand noch offen.
HU im EU-Ausland und schärfere Tacho-Kontrolle
Für Vielfahrer und Wohnmobilbesitzer relevant: Eine Hauptuntersuchung soll künftig auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat möglich sein, etwa wenn ein Fahrzeug längere Zeit im Ausland steht. Dafür soll es eine vorläufige, sechsmonatige EU-Bescheinigung geben; die nächste reguläre Prüfung müsste dann wieder im Zulassungsland erfolgen. Zusätzlich sollen Werkstätten im Rahmen der HU verstärkt auf Kilometerstand-Manipulation (Tachobetrug) achten und Auffälligkeiten dokumentieren.
Was das für Werkstätten bedeutet
Die geplante Reform verschiebt Prüfumfang und -tiefe spürbar in Richtung Diagnosetechnik und Software. Werkstätten, die bereits heute in ADAS-Kalibrierung, Hochvolt-Diagnose und digitale Fahrzeugschnittstellen investiert haben, dürften von den neuen Prüfpunkten eher profitieren als belastet werden – etwa durch zusätzliche Aufträge für Sensor- und Kamerakalibrierung nach Rückruf-Nacharbeiten oder Software-Updates. Wichtig wird dabei eine lückenlose Dokumentation von durchgeführten Rückrufmaßnahmen und Diagnosearbeiten, damit Kunden im Zweifel den Nachweis gegenüber der Prüfstelle erbringen können. Eine strukturierte Werkstattplanung hilft dabei, solche zusätzlichen Prüf- und Nacharbeitstermine neben dem laufenden Tagesgeschäft sauber einzuplanen.
Die endgültige Fassung der Reform muss noch zwischen EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission abgestimmt werden (Trilog-Verfahren); ein konkretes Inkrafttreten für Deutschland steht daher noch nicht fest. Werkstätten sollten die weitere Entwicklung beobachten, insbesondere im Hinblick auf technische Anforderungen an Prüfgeräte und Dokumentationspflichten.
Quelle: Europäisches Parlament, Pressemitteilung des Verkehrsausschusses (2026); CHIP.de, „Änderungen für TÜV geplant“ (27.06.2026).