Die EU hat die Typgenehmigungsvorschriften für Fahrzeugdaten überarbeitet – mit Anhang X erhalten Werkstätten künftig umfassenderen Zugang zu Diagnose-, Reparatur- und Kalibrierungsinformationen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) spricht von einem „entscheidenden Fortschritt“ für den freien Wettbewerb im Servicemarkt.
Was sich mit der Reform von Anhang X ändert
Im Zentrum der neuen Regeln steht ein modernisierter Ordnungsrahmen für Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) sowie On-Board-Diagnosedaten (OBD). Die Vorgaben gelten künftig antriebsunabhängig und orientieren sich an aktuellen technischen Normen. Fahrzeughersteller müssen künftig deutlich umfassender informieren: von klassischen Diagnose- und Softwaredaten bis zu Kalibrierungsinformationen für Fahrerassistenzsysteme und dem Umgang mit Hochvoltbatterien.
ZDK-Präsident Thomas Peckruhn bezeichnete die Reform als notwendige Anpassung an die technische Realität: Moderne Fahrzeuge seien hochkomplexe, digital gesteuerte Systeme, bei denen eine fachgerechte Reparatur ohne präzise Daten, Softwarezugang und Kalibrierungsinformationen schlicht nicht mehr möglich sei.
Maschinenlesbare Daten über standardisierte Schnittstellen
Die Reform rückt auch die Qualität und Nutzbarkeit der bereitgestellten Daten in den Fokus. Diese müssen künftig maschinenlesbar, vollständig und über standardisierte Schnittstellen verfügbar sein – in derselben Detailtiefe, wie sie Herstellern intern zur Verfügung steht. Zudem soll die Verordnung offene, nicht-proprietäre Lösungen bei Softwarezugang, Steuergeräteprogrammierung und Teileaktivierung stärken, statt Werkstätten auf herstellereigene, oft kostenpflichtige Systeme zu beschränken.
Der ZDK mahnt gleichzeitig zur Wachsamkeit: Cybersicherheitsanforderungen dürften nicht als Vorwand genutzt werden, um den Datenzugang nachträglich wieder einzuschränken. Der Verband kündigte an, die weitere Ausgestaltung aktiv zu begleiten.
Neues OBD-Forum begleitet die Umsetzung
Flankiert wird die Reform durch ein neues OBD-Forum, in dem sich der ZDK gemeinsam mit dem europäischen Branchenverband Automotive Mobility Europe (AME) für die Interessen fabrikatsgebundener wie freier Werkstätten einsetzen will. Die neuen Vorgaben treten schrittweise in Kraft; der ZDK plant, den Umsetzungsprozess mit praxisnahen Leitfäden für Betriebe zu begleiten.
Was das für Werkstätten konkret bedeutet
Für freie und markengebundene Werkstätten ist der verbesserte Datenzugang eine wichtige Voraussetzung, um Fahrzeuge aller Marken auch künftig vollständig und wirtschaftlich warten zu können – gerade bei Assistenzsystemen, Software-Updates und Hochvoltkomponenten, die ohne Herstellerdaten kaum zu bedienen sind. Wie stark sich der erweiterte Datenzugang in der Praxis auswirkt, hängt davon ab, wie konsequent die neuen Schnittstellen-Vorgaben umgesetzt werden – ein Prozess, den Betriebe über die kommenden Monate beobachten sollten.
Unabhängig von der regulatorischen Entwicklung bleibt die effiziente Organisation von Diagnose- und Reparaturaufträgen im Werkstattalltag entscheidend. Eine durchgängige digitale Termin- und Werkstattplanung hilft, Diagnosezeiten, Kalibrierungsarbeiten und Folgeaufträge zuverlässig einzuplanen.
Quelle: ZDK-Pressemitteilung, zitiert nach autohaus.de, „Fairer Wettbewerb bei Fahrzeugdaten: Was der neue EU-Rahmen für Werkstätten bedeutet“.