Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Reform der CO2-Flottenziele vorgelegt und damit das geplante Verbrenner-Aus ab 2035 deutlich abgeschwächt. Statt eines vollständigen Verzichts auf CO2-Ausstoß sollen Hersteller künftig nur noch eine Reduktion um 90 statt 100 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2021 erreichen müssen. Für Kfz-Betriebe bedeutet das vor allem mehr Planungssicherheit beim Fahrzeugmix der kommenden Jahre.
Was die Kommission konkret vorschlägt
Nach dem Vorschlag bleiben die EU-Flottengrenzwerte für Neuwagen zwar bestehen, werden aber flexibler ausgestaltet. Autobauer müssen den durchschnittlichen CO2-Ausstoß ihrer Neuwagenflotte bis 2035 nicht mehr auf null senken, sondern nur um 90 Prozent gegenüber 2021 reduzieren. Damit dürfen auch nach 2035 neue Verbrenner, Hybridfahrzeuge und Range-Extender zugelassen werden, sofern die Flotte eines Herstellers im Schnitt die Grenzwerte einhält. Zusätzlich will die Kommission CO2-Einsparungen aus anderen Bereichen anrechenbar machen, etwa durch klimafreundlicher produzierten Stahl oder höhere Biokraftstoff-Anteile. Kleine, in Europa gefertigte Elektroautos bis 4,2 Meter Länge sollen bei der Berechnung der Flottenbilanz zudem stärker gewichtet werden, um die heimische Produktion zu stärken.
Reaktionen aus der Branche
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte die Anpassung ausdrücklich als „dringende Kurskorrektur für den Wirtschaftsstandort Europa“. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von richtigen Schritten hin zu mehr Technologieoffenheit, lehnte aber die von der Kommission vorgesehenen Elektroquoten für Dienstwagenflotten großer Unternehmen ab. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) äußerte sich hingegen kritisch: Weder bei grünem Stahl noch bei klimafreundlichen Kraftstoffen liege die Verfügbarkeit in der Hand der Hersteller, so VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Umweltverbände warnen umgekehrt vor einer faktischen Aufgabe der Klimaziele. Das Europaparlament und die Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen; beide Institutionen können ihn noch verschärfen oder weiter abschwächen.
Folgen für Werkstätten und Handel
Für Werkstätten und Autohäuser ist vor allem die Planungsperspektive relevant: Ein langsamerer, technologieoffener Übergang verlängert die Lebensdauer von Verbrenner- und Hybridmodellen im Bestand und verschiebt den Zeitpunkt, an dem reine E-Antriebe den Werkstattalltag dominieren. Das betrifft Investitionsentscheidungen bei Diagnosetechnik, Ersatzteilbevorratung und Mitarbeiterqualifizierung gleichermaßen – Themen, die sich in der Praxis am ehesten über eine durchgängige digitale Warenwirtschaft abbilden lassen, die unterschiedliche Antriebsarten im Teilebestand und in der Auftragsplanung flexibel berücksichtigt. Bis zur endgültigen Einigung zwischen Parlament und Rat bleibt der Ausgang offen; Betriebe sollten die weiteren Verhandlungen in den kommenden Monaten im Blick behalten, bevor sie langfristige Investitionsentscheidungen treffen.
Quellen: ZDK-Pressemitteilung vom 16.10.2026, tagesschau.de.