Abschlagszahlung und Abschlagsrechnungen – Kurz erklärt

Eine Abschlagszahlung – auch Teilzahlung oder Abschlagsrechnung genannt – wird von einem Auftraggeber beim Kauf einer Dienstleistung, einer Ware oder eines Produkts geleistet. In der CATAMA Software Suite können Sie im Bereich der Faktura mit einem Klick Abschlagszahlungen zu Aufträgen erzeugen und abrechnen. Generierte Abschlagsrechnungen werden automatisch dem Auftragsgesamtwert verrechnet und in der Abschlussrechnung aufgeführt.

Warum Auftraggeber & Auftragnehmer von der Abschlagszahlung profitieren

Abschlagszahlung und AbschlagsrechnungenBei einer Abschlagszahlung bzw. Anzahlung handelt es sich um die Zahlung eines Teilbetrags einer vereinbarten Rechnungssumme. Abschlagszahlungen können in vielen Projekten sinnvoll sein. Finanzielle Risiken können für beide Seiten reduziert und minimiert werden.

Werden finanziell aufwändige oder langwierige Aufträge umgesetzt, stellt sich häufig die Frage der finanziellen Aufsplittung. Ein fairer Ansatz stellen die Abschlagszahlung dar. Der Auftragnehmer kann anstatt in Form einer großen Abschlussrechnung die Bezahlung nach Teilleistungen einfordern. Eine Praxis die sowohl im Kfz-Bereich als auch Handwerk üblich ist.

Der Auftragnehmer kann durch diese Inanspruchnahme von Abschlagszahlungen seine Leistung und ggf. anstehende Kosten für Material und Teile vorfinanzieren. Überdies reduziert die Abschlagszahlung die finanzielle Belastung des Auftraggebers. Zu guter Letzt, sorgt die Abschlagszahlung bei Leistungserbringer auch zu einer Motivation.

Für die Umsetzung einer Abschlagszahlung können Sie Projektabschnitte mit Teilaufgaben (s.g. Milestones) definiert werden. In der CATAMA Projektverwaltung, legen Sie Projekte dieser Art schnell an. Ist ein Teilschritt eines Projekts fertiggestellt, werden dem Auftraggeber die bisher erbrachten Leistungen und Materialmengen berechnet.

Aber aufgepasst: Unter anderem im Handwerk gilt das Werkvertragsrecht. Dieses besagt, dass der Auftragnehmer zunächst eine vereinbarte Leistung erbringen muss. Erst danach darf die Vergütung eingefordert werden. Wurde das Recht auf Abschlagszahlungen jedoch nicht ausdrücklich ausgeschlossen, kann der Auftragnehmer nach § 632a Abs. 1 BGB Abschlagszahlungen verlangen.

Folgende Voraussetzungen müssen für Abschlagsrechnungen erfüllt sein:

  • Es wird/wurde eine im Wesentlichen mangelfreie Leistung erbracht
  • Die erbrachte Leistung ist für den Auftraggeber werthaltig
  • Zur Beurteilung der erbrachten Leistung wird eine Aufstellung derselben vorgelegt.
  • Aus der vorgelegten Aufstellung geht präzise hervor, für welche Teilleistung die Zahlung gefordert wird.
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