EU-Verordnung 2026/699: Was der neue Datenzugang für freie Werkstätten wirklich bedeutet

Seit dem 23. September 2026 gilt die erste Stufe einer neuen EU-Verordnung, die den Zugang zu Reparatur- und Wartungsdaten moderner Fahrzeuge grundlegend neu regelt. Für freie Kfz-Werkstätten ist das ein wichtiger Etappensieg – doch eine aktuelle Umfrage der EU-Kommission zeigt zugleich, wie groß die Lücke zwischen markengebundenen und unabhängigen Betrieben nach wie vor ist.

Worum es geht: Verordnung (EU) 2026/699

Moderne Fahrzeuge sind zunehmend rollende Computer. Ohne Zugriff auf Diagnose-, Reparatur- und Wartungsdaten der Hersteller können freie Werkstätten viele Arbeiten an aktuellen Modellen nicht mehr ausführen – von der Fehlerdiagnose über die Programmierung von Steuergeräten bis zum Anlernen neuer Ersatzteile. Die Verordnung (EU) 2026/699 ergänzt die bestehenden Typgenehmigungsvorschriften um einen mehrstufigen Fahrplan, der genau das ändern soll: Fahrzeughersteller werden schrittweise verpflichtet, ihre Diagnoseschnittstellen für unabhängige Anbieter von Diagnosgeräten zu öffnen.

Was bereits gilt – und was noch kommt

Seit dem 23. September 2026 müssen Fahrzeughersteller den Anbietern von Diagnosesystemen jene Informationen bereitstellen, die für die technische Kommunikation mit modernen Fahrzeugen notwendig sind. Für die einzelne Werkstatt wird das relevant, sobald die Hersteller der eigenen Diagnosgeräte diese neuen Schnittstellen tatsächlich integriert haben – ein Schritt, der laut Branchenverbänden noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.

Der weitere Fahrplan sieht so aus:

  • 23. Dezember 2026: Schnittstellen für Variantencodierungen, Ersatzteilzuordnungen und die Programmierung von Steuergeräten sollen verfügbar werden.
  • Juni 2027: Fahrzeugbezogene Reparatur- und Wartungsinformationen sollen folgen.
  • Juni 2028: Die vollständige Umsetzung der Regelungen, einschließlich der notwendigen Software-Updates bei Herstellern und Gerätepartnern, soll abgeschlossen sein.

Die Zahlen zeigen: Die Lücke ist groß

Wie dringend die Neuregelung nötig war, belegt eine begleitende Befragung der EU-Kommission: Während 93 Prozent der Vertragswerkstätten angeben, auf die benötigten Fahrzeuginformationen zugreifen zu können, liegt dieser Anteil bei freien Betrieben bei lediglich rund 50 Prozent. Für viele unabhängige Werkstätten bedeutet das in der Praxis kostenpflichtige Zusatzzugänge oder technische Grenzen bei neueren Modellen – bis hin zu Reparaturen und Wartungen, die schlicht nicht mehr möglich sind.

Der Kfz-Landesverband Baden-Württemberg bringt die Erwartungshaltung der Branche auf den Punkt: Ein Anspruch, der in einer Verordnung steht, sei noch kein tatsächlicher Zugang in der Werkstatt. Gefordert werden von den Herstellern transparente Zeitpläne, bezahlbare Preise und faire Wettbewerbsbedingungen für freie und markengebundene Betriebe gleichermaßen.

Was das für Ihre Werkstatt konkret bedeutet

Auch wenn die vollständige Umsetzung erst 2028 ansteht, lohnt sich der Blick auf die neue Verordnung schon jetzt:

  • Diagnosegeräte-Anbieter im Blick behalten: Fragen Sie bei Ihrem Diagnosegeräte-Hersteller aktiv nach, wann die neuen, offenen Schnittstellen integriert werden.
  • Bestehende Datenzugänge prüfen: Wer heute für kostenpflichtige Hersteller-Zugänge zahlt, sollte diese Verträge im Lauf der kommenden Monate mit Blick auf die neuen EU-Vorgaben neu bewerten.
  • Fristen im Kalender markieren: Besonders der 23. Dezember 2026 (Variantencodierung, Ersatzteile, Steuergeräte-Programmierung) betrifft viele alltägliche Werkstattarbeiten direkt.
  • Dranbleiben lohnt sich: Verbände wie der ZDK und die Landesorganisationen werden in den kommenden Monaten voraussichtlich konkretisieren, welche Verbesserungen tatsächlich bei den Betrieben ankommen.

Fazit

Die neue EU-Verordnung markiert einen wichtigen ersten Schritt hin zu mehr Chancengleichheit zwischen freien und markengebundenen Werkstätten. Bis der Datenzugang in der Praxis tatsächlich spürbar wird, dürfte allerdings noch Zeit vergehen – die Branche selbst mahnt, aus dem Anspruch auf dem Papier müsse erst noch echter Zugang in der Werkstatt werden. Wer als freier Betrieb wettbewerbsfähig bleiben will, sollte die kommenden Fristen im Blick behalten und frühzeitig mit den eigenen Diagnosegeräte- und Softwarepartnern klären, wie die neuen Möglichkeiten genutzt werden können.

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