Kfz-GVO vor der Evaluierung: Was ab 2026 auf freie Werkstätten zukommt

Die EU-Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 461/2010) regelt seit Jahren den wettbewerbsrechtlichen Rahmen für Kfz-Vertrieb, Ersatzteile und den freien Reparaturmarkt. Sie läuft 2028 aus – doch schon ab 2026/2027 leitet die EU-Kommission voraussichtlich eine Evaluierung ein, die über die Zukunft des freien Aftermarkets entscheidet.

Worum es bei der Kfz-GVO geht

Die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor legt fest, unter welchen Bedingungen Hersteller, Vertragswerkstätten und der freie Teilehandel im EU-Kartellrecht agieren dürfen. Für unabhängige Werkstätten ist sie deshalb zentral: Sie sichert den Zugang zu technischen Reparaturinformationen, Originalersatzteilen und markengebundenem Spezialwerkzeug – Grundlagen, ohne die eine markenungebundene Werkstatt viele Fahrzeuge gar nicht mehr warten könnte.

In der aktuellen Fassung gilt die sogenannte Aftermarket-GVO noch bis zum 31. Mai 2028. Die letzte Verlängerung erfolgte zum 1. Juni 2023, verbunden mit ergänzenden, rechtlich jedoch nicht bindenden Leitlinien der EU-Kommission.

Verbände fordern Nachschärfung statt reiner Verlängerung

Sowohl der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks (BIV-Kfz) als auch der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) positionieren sich klar: Eine bloße Fortführung der bestehenden Regeln reicht aus ihrer Sicht nicht aus. Der technische Wandel durch Digitalisierung, Elektromobilität und insbesondere Over-the-Air-Updates verändert, wie Fahrzeugdaten entstehen und wer sie kontrolliert.

Der GVA hat sich bereits an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission beteiligt und warnt vor neuen Monopolstrukturen beim Zugang zu Fahrzeugdaten, sofern der Gesetzgeber nicht nachsteuert. GVA-Präsident Thomas Vollmar fordert, den technischen Fortschritt künftig direkt in die Verordnung selbst aufzunehmen – nicht nur in unverbindliche Begleitleitlinien. Der BIV-Kfz argumentiert ähnlich und verweist zusätzlich auf den Annex X der Typgenehmigungsverordnung (VO 2018/858) beziehungsweise der EU 2026/699 als technische Grundlage für einen diskriminierungsfreien Datenzugang.

Warum das für jede Werkstatt relevant ist

Für Werkstattbetriebe ist die GVO keine abstrakte Brüsseler Angelegenheit, sondern die rechtliche Basis für den täglichen Zugriff auf Reparaturdaten, Diagnosesysteme und Ersatzteile jenseits der Vertragswerkstatt. Fällt dieser Rahmen weg oder wird er ausgehöhlt, könnten Hersteller den Zugang zu Fahrzeugdaten stärker kontrollieren – mit Folgen für Preise, Wahlfreiheit der Kunden und die Wettbewerbsfähigkeit freier Betriebe gerade bei Elektrofahrzeugen und softwaredefinierten Fahrzeugen.

Betriebe, die schon heute auf eine saubere digitale Organisation von Aufträgen, Terminen und Ersatzteildisposition setzen, sind für kommende regulatorische wie technische Umbrüche besser vorbereitet. Eine strukturierte Kfz-Warenwirtschaft hilft dabei, Ersatzteilbeschaffung unabhängig von einzelnen Lieferquellen nachvollziehbar zu steuern.

Zeitplan und nächste Schritte

Ein konkretes Datum für den Start der offiziellen Evaluierung steht noch nicht fest, Branchenverbände rechnen aber mit einem Beginn 2026 oder 2027, um noch vor Ablauf 2028 zu einer neuen Regelung zu kommen. Bis dahin dürfte die Debatte um Datenzugang, Fahrzeugfunktionen und Ressourcen ein zentrales Thema auf Verbandsebene bleiben. Werkstätten und Handel sind gut beraten, die Entwicklung zu verfolgen, da sich daraus mittelfristig neue Anforderungen an Systeme und Prozesse ergeben können.

Quellen: BIV-Kfz, Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks; GVA, Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.

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