Seit Version 26.37 enthält die elektronische Rechnung aus CATAMA dieselben Texte und Fahrzeugangaben wie das gedruckte Dokument, und zwar in derselben Reihenfolge: die Fahrzeugzeile mit Marke, Fahrgestellnummer, Kennzeichen, Kilometerstand und HU, das Anschreiben, die Textpositionen des Belegs sowie den Steuerhinweis. Bisher erhielt der Empfänger im elektronischen Format eine reduzierte Fassung. Die Release Notes zu Version 26.37 sind am 28. September 2026 erschienen.
Was sich konkret geändert hat
Bei einer Werkstattrechnung steckt ein erheblicher Teil der Information nicht in den Positionszeilen, sondern im Belegtext: welches Fahrzeug, welcher Kilometerstand, welche Hinweise zum Auftrag. Genau dieser Teil fehlte bisher im elektronischen Beleg.
Mit 26.37 werden übertragen:
- Fahrzeugzeile mit Marke, Fahrgestellnummer, Kennzeichen, Kilometerstand und HU
- Anschreiben
- Textpositionen des Belegs
- Steuerhinweis
Positionen und Beträge standen auch vorher schon im Datensatz — ergänzt wurden die Texte und die Fahrzeugangaben.
Laut den technischen Hinweisen der Release Notes werden die Belegtexte „als Kopf-Bemerkungen im ZUGFeRD-Format übergeben“. Eine Kopf-Bemerkung ist eine Bemerkung auf Dokumentebene: Freitext innerhalb des strukturierten Teils, kein eigenes Datenfeld je Angabe. Die Angaben kommen damit im Datensatz an — ob die Software des Empfängers sie anzeigt oder weiterverarbeitet, entscheidet diese Software.
Positionen ohne Abrechnungsrelevanz werden als Text übernommen und nicht als Rechnungsposition gezählt. Die Rechnungssumme bleibt davon unberührt.
Eingeführt wurde die Änderung mit Build v26-37-1. Das Release 26.37 umfasst die Builds v26-37-1 bis v26-37-8 — jeder Stand der 26.37-Reihe enthält sie.
Eine zusätzliche Einstellung ist nicht nötig: Die E-Rechnung ist seit Version 26.27 standardmäßig für alle Rechnungen und Gutschriften aktiviert und wird automatisch mit dem PDF erzeugt. Die Erweiterung greift dort, wo die E-Rechnung schon heute entsteht. Wer sie im eigenen Betrieb bewusst abgeschaltet hat, sieht auch nach dem Update auf 26.37 keine Änderung.
Quellen: Release Notes für Version 26.37, Release Notes für Version 26.27
Warum das bei Kfz-Rechnungen mehr als Kosmetik ist
Wer eine E-Rechnung empfängt, verarbeitet in der Regel den strukturierten Teil — die XML-Daten. Bei einem hybriden Beleg ist das lesbare PDF zugleich der Träger des XML; im automatisierten Ablauf gelesen wird aber das XML. Flottenbetreiber, Leasinggesellschaften und Steuerbüros sehen also das, was strukturiert übergeben wurde.
Das Bundesfinanzministerium stellt in seinem Schreiben vom 15. Oktober 2025 klar, worauf es dabei ankommt:
Dies bedeutet, dass für eine ordnungsmäßige Rechnung alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten sein müssen. Ein bloßer Verweis in den strukturierten Daten auf eine Anlage, in der die Rechnungspflichtangaben in unstrukturierter Form enthalten sind, genügt nicht, da dann keine elektronische Verarbeitung möglich ist.
Und zur Leistungsbeschreibung:
Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung gilt, dass die im strukturierten Teil der E-Rechnung enthaltenen Angaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen müssen […]
Bei einer Werkstattrechnung hängt diese Feststellung am Fahrzeug. Ein Link auf ein externes Ziel genügt dem BMF ausdrücklich nicht; ergänzende Angaben dürfen laut Schreiben aber in einem in der E-Rechnung enthaltenen Anhang stehen. Die Änderung in 26.37 setzt an genau dieser Stelle an: Sie verlagert Angaben, die vorher nur im PDF standen, in den übergebenen Datensatz.
Ob der eigene Beleg die Anforderungen im Einzelfall erfüllt, lässt sich nicht pauschal beantworten — das BMF verweist für die Formatprüfung auf geeignete Validierungsanwendungen.
Quelle: BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, GZ III C 2 – S 7287-a/00019/007/243 (Rn. 35 sowie Abschnitt 14.1 Abs. 12 und 14 UStAE)
Der Zeitplan, der dahintersteht
Für den Empfang gilt die Pflicht bereits. Das BMF-Schreiben formuliert es so:
Inländische Unternehmer müssen die technischen Voraussetzungen zum Empfang einer E-Rechnung schaffen. Dies gilt auch, wenn der Rechnungsempfänger der Sonderregelung nach § 19 UStG unterliegt.
Für die Ausstellung läuft die Übergangsfrist gestaffelt aus. § 27 Abs. 38 UStG regelt:
- bis 31. Dezember 2026 — Rechnungen für Umsätze nach dem 31. Dezember 2024 dürfen weiterhin auf Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, in einem anderen elektronischen Format ausgestellt werden.
- bis 31. Dezember 2027 — diese Erleichterung gilt nur noch, wenn der Gesamtumsatz des ausstellenden Unternehmers im Kalenderjahr 2026 800.000 Euro nicht überschritten hat. Für EDI-Verfahren nach der Empfehlung 94/820/EG gilt eine eigene Regelung.
Für viele Kfz-Betriebe heißt das: Der 1. Januar 2027 ist die Marke, ab der die E-Rechnung nicht mehr optional ist — sofern der Umsatz 2026 über 800.000 Euro liegt.
Quellen: § 27 Abs. 38 UStG, § 14 UStG
Welches Format CATAMA erzeugt
Die Release Notes sprechen vom „ZUGFeRD-Format“. Genauer ist: Im aktuellen Stand erzeugt CATAMA die elektronische Rechnung nach XRechnung 3.0 — der von der KoSIT gepflegten deutschen Ausprägung (CIUS) der Normenreihe EN 16931, syntaktisch als CII-XML und eingebettet in ein PDF/A-3. In der Begriffswelt von ZUGFeRD ist das das Profil XRECHNUNG: Es setzt auf der EN 16931 auf und verschärft sie um die deutschen Geschäftsregeln — also kein schlankeres Profil als das allgemeine EN-16931-Profil (COMFORT), sondern ein strengeres.
Für die Praxis heißt das zweierlei.
Die Frage „ZUGFeRD oder XRechnung?“ stellt sich hier nicht als Entweder-oder. Das Profil XRECHNUNG ist beides zugleich: der XRechnung-Datensatz, transportiert in einem hybriden Beleg, der das strukturierte XML und das lesbare PDF in einer Datei zusammenführt. Eine Einstellung, die zwischen ZUGFeRD-Profilen umschaltet, gibt es in CATAMA nicht.
Die vom BMF ausgenommenen Profile spielen dabei keine Rolle. Das Schreiben vom 15. Oktober 2025 benennt die zulässigen Formate so:
Beispielsweise das hybride Format ZUGFeRD ab der Version 2.0.1 – ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL – beruht auf der Normenreihe EN 16931 und fällt somit unter die zulässigen E-Rechnungs-Formate.
MINIMUM und BASIC-WL sind reduzierte Profile: Sie führen keine Rechnungspositionen strukturiert mit und sind als Buchungshilfe für die Verbuchung gedacht, nicht als vollständige Rechnung. Genau deshalb nimmt das BMF sie aus. XRechnung 3.0 gehört nicht dazu. XRechnung als rein strukturiertes Format nennt das Schreiben ebenfalls als zulässig; welches der zulässigen Formate zum Einsatz kommt, ist laut BMF eine zivilrechtliche Frage zwischen den Vertragsparteien und keine Vorgabe der Finanzverwaltung.
Das ist eine Aussage über das Format, nicht über den einzelnen Beleg: Ob eine konkrete Rechnung alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben enthält, entscheidet ihr Inhalt, nicht das Profil.
Grundlagen zum Unterschied der beiden Formate haben wir im Ratgeber ZUGFeRD oder XRechnung? Unterschiede & Pflichten für Kfz-Betriebe zusammengestellt.
Was Sie im Betrieb prüfen können
- Version prüfen. Die Änderung ist ab 26.37 enthalten, eingeführt mit Build v26-37-1. Jeder Stand der Reihe v26-37-1 bis v26-37-8 hat sie.
- Gegenprobe machen. Erstellen Sie eine E-Rechnung zu einem typischen Werkstattauftrag und vergleichen Sie den strukturierten Teil mit dem PDF: Stehen Fahrzeugzeile, Anschreiben und Textpositionen jetzt beide im Datensatz?
- Wenn gar keine E-Rechnung entsteht, liegt es nicht an 26.37. Prüfen Sie dann zuerst, ob die E-Rechnung in Ihrem Betrieb aktiv ist — standardmäßig ist sie es seit Version 26.27.
- Empfänger fragen. Wenn Flotten- oder Leasingkunden Rechnungen automatisiert verarbeiten, lohnt die Rückfrage, ob die ergänzten Angaben bei ihnen ankommen. Weil sie als Bemerkung auf Dokumentebene übergeben werden, hängt die Darstellung am System des Empfängers.
Weiteres aus 26.37
Version 26.37 ist bewusst kompakt gehalten. Neben der E-Rechnung wurde das automatische Speichern im Rechnungseditor überarbeitet — die Scrollposition bleibt beim Speichern erhalten, der Editor wird nicht mehr als geschlossen behandelt, und Kundenabfragen werden nicht mehr ausgelöst. Der Zeitpunkt der letzten Speicherung wird angezeigt.
Dazu kommen ein überarbeiteter Fahrzeugeditor sowie Korrekturen an der Zeiterfassung in der Mechaniker-Oberfläche und am DATEV-Export. Als dritten Schwerpunkt nennen die Release Notes den Camper-Konfigurator, der „grundlegend nachgeschärft“ wurde — Einzelheiten dazu führen sie nicht auf.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 28. September 2026 wieder und beschreibt die Rechtslage, wie sie sich aus den verlinkten Quellen ergibt. Er ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.