Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert vom Bundeswirtschaftsministerium einen Neustart beim geplanten Gesetz zur Modernisierung der Energieverbrauchskennzeichnung und des Ökodesigns (EnVKG). Für Werkstätten und Autohäuser steht viel auf dem Spiel: Schon die aktuelle Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) sorgt im Alltag regelmäßig für Unsicherheit – die Novelle soll das eigentlich beheben, droht laut ZDK aber neue Bürokratie zu schaffen.
Worum es bei EnVKV und EnVKG geht
Die Pkw-EnVKV verpflichtet Händler seit 2011 dazu, bei Werbung, Ausstellung und Verkauf neuer Pkw Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und gegebenenfalls Stromverbrauch zu machen. Das neue EnVKG soll diese Regelungen im Zuge aktueller EU-Vorgaben (Verordnungen 2024/1781 und 2017/1369) modernisieren und an Ökodesign-Anforderungen anpassen. Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher bei der Kaufentscheidung – in der praktischen Umsetzung trifft das Regelwerk aber direkt den Werkstatt- und Verkaufsalltag der Betriebe.
ZDK kritisiert unklare Begriffe und zusätzliche Pflichten
Der ZDK hat gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium bereits in einer früheren Stellungnahme zum Referentenentwurf auf Nachbesserungsbedarf hingewiesen und drängt nun erneut auf praxisgerechte Regeln. ZDK-Präsident Thomas Peckruhn hatte dazu erklärt: „Im Interesse von Verbrauchern, Umwelt und Mittelstand brauchen wir klare und verständliche Regeln, die auch im Werkstattalltag funktionieren – sonst bleibt die Wirkung des Gesetzes auf der Strecke.“ Konkret fordert der Verband eindeutige Definitionen zentraler Begriffe wie „visuell wahrnehmbare Werbung“, „Händler“ und „Anbieten“, um Rechtsunsicherheit und Abmahnrisiken für Betriebe zu vermeiden.
Ein praxisrelevanter Punkt: Kurzfristige Fahrzeugüberlassungen, etwa klassische Werkstattersatzwagen, sollen nach Wunsch des ZDK ausdrücklich nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen. Zudem kritisiert der Verband die geplante Duldungspflicht im Rahmen der Marktüberwachung – insbesondere beim Einsatz von Software und Künstlicher Intelligenz zur Kontrolle – und mahnt eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Kontrollbefugnisse an.
Warum das für kleine und mittlere Betriebe besonders zählt
Die Sorge des ZDK: Ohne klare Begriffsabgrenzungen landen Zusatzpflichten bei Händlern und Werkstätten, die sie selbst kaum beeinflussen können – etwa wenn Hersteller fehlerhafte oder unvollständige Verbrauchsangaben liefern, der Betrieb beim Verkauf aber haftungsrechtlich in der Pflicht steht. Gerade kleinere Autohäuser und freie Werkstätten haben selten eigene Rechtsabteilungen, die solche Grauzonen im Alltag souverän einordnen können. Jede zusätzliche, unklar formulierte Informationspflicht bindet Zeit an der Verkaufsfront und erhöht das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
Was Betriebe jetzt tun können
Bis der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist, bleibt die geltende Pkw-EnVKV maßgeblich. Betriebe sollten vorhandene Preis- und Werbemittel (Aushänge, Online-Inserate, Flyer) regelmäßig auf Vollständigkeit der Pflichtangaben prüfen und Prozesse so dokumentieren, dass sich im Streitfall ein sauberer Nachweis führen lässt. Eine strukturierte Verwaltung von Fahrzeugdaten und Angebotsunterlagen erleichtert das – etwa wenn Kostenvoranschläge und Angebote eindeutig voneinander abgegrenzt und nachvollziehbar dokumentiert sind, wie es im CATAMA-Ratgeber zum Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot beschrieben ist.
Fazit
Der ZDK sieht in der EnVKG-Novelle eine Chance, die Energieverbrauchskennzeichnung endlich alltagstauglich zu machen – warnt aber davor, dass gut gemeinte EU-Vorgaben am Ende in zusätzlicher, praxisferner Bürokratie für den Mittelstand enden. Für Werkstätten und Autohäuser lohnt es sich, die weitere Gesetzgebung im Blick zu behalten und bestehende Informations- und Dokumentationspflichten schon jetzt sauber abzubilden.
Quellen: autohaus.de, autohaus.de (ZDK-Stellungnahme zum Referentenentwurf)