Seit dem 23. September 2026 gilt die erste Stufe neuer EU-Vorgaben zum Zugang auf Fahrzeugdaten, On-Board-Diagnose (OBD) und Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI). Hersteller müssen Anbietern von Diagnosegeräten jetzt die technischen Informationen liefern, damit deren Scanner auch neuere Fahrzeugmodelle vollständig diagnostizieren können. Für Kfz-Betriebe – markengebunden wie frei – ist das ein wichtiger Schritt, auch wenn die Umsetzung in der Praxis noch lückenhaft ist.
Was hinter der neuen Regelung steckt
Grundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2026/699 vom 23. März 2026, mit der die EU-Kommission Anhang X der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 ergänzt hat. Sie wurde am 3. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 23. Juni 2026 in Kraft getreten. Der Kern: ein Stufenplan, der bis Juni 2028 schrittweise festlegt, welche Fahrzeugdaten, Diagnoseschnittstellen und Reparaturinformationen Fahrzeughersteller offenlegen müssen – und welche Sicherheitsauflagen dabei zulässig sind.
Anlass für die Nachschärfung war unter anderem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-296/22), wonach Cybersicherheitsmaßnahmen der Hersteller den freien Wettbewerb im Aftersales-Markt nicht einschränken dürfen. Die neue Verordnung soll genau diese Grenze zwischen berechtigtem Schutz vor Missbrauch und unzulässiger Zugangsbeschränkung klarer ziehen.
Erste Stufe: Zugang für Diagnosegerätehersteller
Seit dem 23. September 2026 müssen Fahrzeughersteller den Herstellern von Diagnosegeräten die notwendigen Daten zur Verfügung stellen, damit aktuelle Scanner-Generationen auch neu typgenehmigte Fahrzeuge vollständig auslesen und bedienen können. Das betrifft insbesondere Fehlercodes, Systeminformationen sowie Kalibrier- und Reprogrammierfunktionen, die bei modernen Fahrerassistenzsystemen und Hochvolt-Komponenten zunehmend relevant sind.
Eine Befragung, die die EU-Kommission im Frühsommer 2026 im Rahmen der Überprüfung der Wettbewerbsregeln für den Kfz-Sektor durchgeführt hat, zeigt allerdings: In der Praxis kommt noch nicht überall an, was die Verordnung vorsieht. Mehrere Landesverbände des Kraftfahrzeuggewerbes haben deshalb angekündigt, die Umsetzung bei den Herstellern genau zu beobachten und öffentlich zu machen, wo Lücken bleiben.
Warum das für Werkstätten zählt
Für freie Werkstätten entscheidet der Datenzugang direkt darüber, welche Fahrzeuge sie überhaupt noch vollständig warten und reparieren können. Je moderner und vernetzter ein Fahrzeug, desto mehr hängt die Diagnose von genau den Informationen ab, die jetzt stufenweise offengelegt werden müssen – von einfachen Fehlercodes bis zu Kalibrierfunktionen nach einem Sensortausch. Markengebundene Betriebe profitieren indirekt: Ein funktionierender Wettbewerb im Aftersales-Markt hält auch für sie die Rahmenbedingungen stabil, etwa bei Ersatzteilpreisen und Stundenverrechnungssätzen.
Bis zum vollständigen Abschluss des Stufenplans 2028 bleibt der Zugang zu Fahrzeugdaten also ein bewegliches Ziel. Betriebe, die ihre internen Abläufe – von der Auftragsannahme bis zur Terminplanung – bereits heute digital und flexibel organisieren, können neue Diagnoseanforderungen leichter in bestehende Prozesse einbinden, sobald sie technisch verfügbar sind.
Ausblick
Die nächsten Stufen der Verordnung betreffen laut Zeitplan weitere Datenkategorien, darunter Funktionen im Zusammenhang mit Elektromobilität und Remote-Diensten. Verbände wie der ZDK und der BIV-Kfz kündigen an, die weitere Umsetzung eng zu begleiten. Werkstätten sollten die Entwicklung im Blick behalten, da sich daraus mittelfristig neue Anforderungen an Ausstattung und Softwareanbindung ergeben können.
Quellen: kfz-betrieb.vogel.de, Delegierte Verordnung (EU) 2026/699.