RDKS beim Reifenwechsel: Diese Pflichten gelten fuer Werkstaetten

Mit dem Start der Winterreifensaison steigt für Werkstätten auch das Haftungsrisiko rund um Reifendruck-Kontrollsysteme (RDKS). Gesetzlich vorgeschriebene Service-Schritte beim Reifenwechsel werden in der Praxis häufig unterschätzt – mit möglichen Folgen für Gewährleistung und Hauptuntersuchung.

RDKS ist seit 2014 Pflicht – und Teil der Hauptuntersuchung

Seit dem 1. November 2014 müssen alle neu zugelassenen Pkw der Klasse M1 serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem ausgestattet sein, bei neuen Fahrzeugtypen gilt die Pflicht bereits seit November 2012. Für Nutzfahrzeuge der Klasse N1 sowie größere Wohnmobile kam die Ausrüstungspflicht zum 7. Juli 2024 hinzu. Ein funktionsfähiges RDKS darf laut Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) nicht deaktiviert werden. Seit Mai 2018 gilt ein defektes System nach § 29 StVZO als erheblicher Mangel bei der Hauptuntersuchung – mit der Folge, dass die Prüfplakette verweigert werden kann.

Was Werkstätten bei jedem Reifenwechsel beachten müssen

Für Fahrzeuge mit direkt messendem RDKS – bei dem Sensoren im Rad selbst Druck und Temperatur erfassen – hat der BRV konkrete Vorgaben für Werkstätten formuliert:

  • Vor der Reifenmontage ist eine Eingangskontrolle, nach der Montage eine Ausgangskontrolle des RDKS durchzuführen und zu dokumentieren.
  • Bei Sensoren mit Metall-Schraubventil müssen die Verschleißteile des zugehörigen Service-Kits (Dichtungen, Ventileinsatz, Staubkappe, ggf. Überwurfmutter) bei jedem Reifenwechsel erneuert werden.
  • Bei Sensoren mit Gummi-Snap-In-Ventil ist das Ventil grundsätzlich bei jedem Wechsel zu ersetzen – wie bei konventionellen Reifen ohnehin üblich.
  • Programmiertools für RDKS-Diagnose und -Anlernung müssen regelmäßig aktualisiert werden, da Sensorhersteller laufend neue Protokolle und Fahrzeugmodelle nachpflegen.

Der Verband stuft diese Vorgaben ausdrücklich als Pflicht und nicht als Kür ein: Werden die herstellerseitig vorgeschriebenen Service-Kits nicht verwendet, drohen Kontaktkorrosion am Ventil und ein vorzeitiger Funktionsausfall des Systems – mit entsprechenden Gewährleistungsrisiken für den Betrieb.

Batterielebensdauer als Streitpunkt bei Reklamationen

Ein wiederkehrendes Problem in der Praxis: Die Restkapazität der fest verbauten Sensorbatterien lässt sich technisch nicht auslesen. Hersteller geben eine Lebensdauer von rund fünf bis sieben Jahren an. Fällt ein Sensor kurz nach einem ordnungsgemäß durchgeführten Service aus, handelt es sich laut BRV in der Regel um altersbedingten Verschleiß und nicht um einen Werkstattfehler – vorausgesetzt, die Ein- und Ausgangskontrolle wurde korrekt dokumentiert. Genau diese Dokumentation ist im Streitfall entscheidend, etwa wenn ein Kunde nach einem Sensorausfall eine kostenlose Nachbesserung verlangt.

Dokumentation schützt Werkstatt und Kunde

Fehlt die Protokollierung von RDKS-Kontrollen auf der Rechnung, wird im Nachhinein schwer nachweisbar, ob die Vorgaben eingehalten wurden. Branchenexperten empfehlen daher, pro Fahrzeug den verbauten Sensortyp, den Kilometerstand bei Service und das Ergebnis der Ein-/Ausgangskontrolle systematisch zu erfassen – nicht nur zur Absicherung gegenüber Reklamationen, sondern auch um bei künftigen Terminen schneller das passende Service-Kit bereitzustellen. Eine strukturierte Terminplanung mit hinterlegten Fahrzeug- und Servicehistorien erleichtert das: Werkstätten, die ihre Terminplanung und Auftragsabwicklung digital organisieren, können RDKS-relevante Daten direkt am Fahrzeugdatensatz hinterlegen und bei jedem Folgetermin automatisch abrufen.

Fazit für den Werkstattalltag

Mit dem saisonalen Reifenwechsel wächst auch das Volumen an RDKS-Services – und damit die Zahl potenzieller Streitfälle rund um Sensorausfälle. Wer die Vorgaben der Sensorhersteller konsequent einhält und jeden Service lückenlos dokumentiert, reduziert nicht nur Haftungsrisiken, sondern vermeidet auch unnötige Nacharbeiten durch fehlerhaft montierte Ventile. Der Mehraufwand für Service-Kits und Kontrollschritte sollte dabei fest in die Kalkulation des Reifenservice einfließen.

Quelle: Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV), RDKS-FAQ

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