EU-Verkaufslabel: ZDK stellt klar, dass auch Online-Autohandel betroffen ist

Seit dem 27. September 2026 gelten im Autohandel neue, verpflichtende EU-Verkaufslabel zur Kennzeichnung von Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch und CO2-Emissionen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat nun klargestellt: Die Pflicht betrifft nicht nur den stationären Handel, sondern ausdrücklich auch Online-Geschäfte – mit Konsequenzen, die viele Händler noch nicht auf dem Schirm haben.

Was die EU-Labelpflicht konkret regelt

Die Kennzeichnungspflicht für Neuwagen schreibt vor, dass Verbraucher vor Abschluss eines Kaufvertrags über Kraftstoff- beziehungsweise Stromverbrauch, CO2-Emissionen und die daraus resultierenden CO2-Kosten über einen Zeitraum von zehn Jahren informiert werden müssen. Bislang war diese Pflicht vor allem aus dem stationären Autohaus bekannt, wo das Label am Fahrzeug oder im Angebot sichtbar sein muss.

ZDK stellt klar: Auch Onlineshops sind betroffen

Nach Angaben der Rechtsabteilung des ZDK gilt die Labelpflicht überall dort, wo Fernabsatzverträge mit Verbrauchern digital geschlossen werden können – also in eigenen Händler-Onlineshops, auf Online-Marktplätzen, in Verkaufs-Apps und bei Direktkauf-Funktionen innerhalb von Social-Media-Kanälen. Die EU verwendet dafür den bewusst weit gefassten und technologieneutralen Begriff der Online-Benutzeroberfläche: Gemeint ist jede digitale Software, Plattform oder Anwendung, über die ein Verbraucher einen Vertrag elektronisch anbahnen und abschließen kann.

Nicht erfasst sind dagegen reine Online-Werbeportale oder -plattformen ohne Verkaufsabschlussfunktion, die lediglich der Präsentation von Fahrzeugen und der Kontaktanbahnung zwischen Händler und Interessent dienen.

Label-Pflicht gilt auch ohne tatsächlichen Vertragsschluss

Besonders relevant für die Praxis: Die Pflicht entfällt laut ZDK nicht rückwirkend, wenn es über eine Online-Benutzeroberfläche letztlich gar nicht zum Vertragsschluss kommt. Begründet wird dies damit, dass die EU-Label Verbrauchern eine fundierte Kaufentscheidung ermöglichen sollen – diese Information muss daher schon im Vorfeld der Vertragserklärung vorliegen, unabhängig vom tatsächlichen Ausgang der Anbahnung. Händler müssen die Kennzeichnung also bereits bei der Darstellung des Fahrzeugs in der digitalen Verkaufsoberfläche vorhalten, nicht erst beim Checkout.

Was das für Kfz-Händler und Autohäuser bedeutet

Für Betriebe mit eigenem Online-Vertrieb – vom Händlershop bis zur Verkaufsfunktion in sozialen Netzwerken – heißt das konkret: Jede digitale Verkaufsfläche muss technisch und inhaltlich so aufgesetzt sein, dass die Pflichtangaben zu Verbrauch, Emissionen und CO2-Kosten korrekt und vollständig angezeigt werden, bevor ein Kunde einen Vertrag abschließen kann. Wer nur auf reinen Werbeportalen präsent ist, bleibt außen vor – sobald aber eine Verkaufsfunktion integriert ist, greift die Pflicht unabhängig vom Kanal.

Für die interne Organisation bedeutet das in der Praxis vor allem eines: Fahrzeugdaten, Verbrauchswerte und Angebotsinformationen müssen zentral und konsistent gepflegt werden, damit sie auf allen Vertriebskanälen – stationär wie online – korrekt ausgespielt werden. Eine saubere Kfz-Warenwirtschaft mit zentraler Fahrzeugverwaltung erleichtert es, solche regulatorischen Pflichtangaben an einer Stelle zu pflegen und übergreifend aktuell zu halten, statt sie auf mehreren Plattformen einzeln nachzuziehen.

Fazit

Die Klarstellung des ZDK macht deutlich, dass sich Händler nicht mehr allein auf die klassische Kennzeichnung im Autohaus verlassen können. Wer Fahrzeuge über eigene Online-Vertriebswege verkauft, sollte zeitnah prüfen, ob die Pflichtangaben dort korrekt hinterlegt sind – Verstöße können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Quelle: kfz-betrieb.vogel.de, unter Bezug auf eine Klarstellung der ZDK-Rechtsabteilung.

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