Nach einem Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister für Autohaus-Software warnt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) vor einer neuen Welle organisierter Betrugsversuche im Fahrzeughandel. Der Verband fordert vom Bundeskriminalamt (BKA) eine eigene Taskforce gegen organisierte Kriminalität im Autohandel – und rät Betrieben, ihre eigenen Prozesse im Umgang mit Kundendaten und Zahlungsvorgängen zu überprüfen.
Gestohlene Kaufdaten als Werkzeug für Betrüger
Hintergrund der Warnung ist ein bekannt gewordener Cyberangriff auf einen Anbieter von Software für Autohäuser. Nach Einschätzung des ZDK könnten Kriminelle aus den dabei erbeuteten Daten konkrete Details echter Kaufvorgänge – etwa Fahrzeugmodelle, Kaufpreise oder Ansprechpartner – gewinnen und damit gefälschte Zahlungsaufforderungen deutlich glaubwürdiger gestalten. Für Kunden wird es dadurch schwerer, einen Betrugsversuch von einer echten Nachricht ihres Autohauses zu unterscheiden.
Verband fordert Taskforce mit dem BKA
ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler erneuerte deshalb den bereits länger bestehenden Appell an das BKA, eine Taskforce „Organisierte Kriminalität im Autohandel“ einzurichten. Ziel sei es, Hinweise aus Betrieben, Softwareanbietern, Handelsplattformen und Ermittlungsbehörden schneller zusammenzuführen und wiederkehrende Betrugsmuster systematisch auszuwerten. Nach Angaben des Verbands nehmen organisierte, arbeitsteilig und grenzüberschreitend agierende Betrugsdelikte rund um Kauf und Verkauf von Fahrzeugen seit längerem zu – von gefälschten Zahlungsaufforderungen über manipulierte Dokumente bis zum Missbrauch digitaler Handelsplattformen.
Kopierte Autohaus-Webseiten als Lockmittel
Ein wiederkehrendes Muster, das der ZDK beschreibt: Kriminelle kopieren die Webseite eines echten Autohauses und locken Interessenten mit auffällig günstigen Angeboten zu hohen Vorauszahlungen für angebliche Online-Käufe. Am Ende existiert weder das Fahrzeug noch ein realer Verkäufer – zurück bleibt neben dem geschädigten Käufer auch das ahnungslose Autohaus, dessen Name und Marke für den Betrug missbraucht wurden. Der Imageschaden für den betroffenen Betrieb kommt damit zum finanziellen Schaden der Käufer hinzu, obwohl dieser selbst nichts von der Masche wusste.
Für Werkstätten und Autohäuser bedeutet das in der Praxis vor allem: Wachsamkeit bei allem, was mit Zahlungsabwicklung zu tun hat. Der Verband rät Verbrauchern ausdrücklich, geänderte Bankverbindungen niemals allein aufgrund einer E-Mail oder Nachricht zu akzeptieren und im Zweifel den eigenen Händler über eine bekannte, unabhängig recherchierte Telefonnummer zu kontaktieren. Dieselbe Vorsicht gilt umgekehrt auch für Betriebe selbst: Auch Lieferanten- oder Kundenkonten, über die sich Zahlungsdaten plötzlich ändern, sollten vor jeder Überweisung telefonisch verifiziert werden.
Was Betriebe jetzt tun können
Konkrete, sofort umsetzbare Schritte für Werkstätten und Autohäuser:
- Mitarbeiter für Phishing-Muster und gefälschte Zahlungsaufforderungen sensibilisieren, insbesondere bei vermeintlich dringenden Änderungen von Bankverbindungen.
- Eigene Online-Präsenzen regelmäßig auf Fake-Kopien prüfen, etwa über eine Suche nach dem eigenen Firmennamen in Kombination mit auffällig günstigen Angeboten.
- Kunden aktiv über bekannte, offiziell kommunizierte Zahlungswege informieren und bei Rückfragen klar erreichbar sein.
- Verdachtsfälle nicht nur intern klären, sondern konsequent bei Polizei und Bank melden – auch um Mustererkennung auf Verbandsebene zu unterstützen.
Der ZDK betont, dass die Branche bereits viel Präventionsarbeit leiste, der wachsenden Professionalität organisierter Täter aber nicht allein begegnen könne. Ob und wann das BKA eine entsprechende Taskforce einrichtet, ist derzeit offen.