Das Bundesministerium für Verkehr will die seit 1937 bestehende Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ablösen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Bundesinnungsverband (BIV) des Kfz-Handwerks begrüßen die Neuordnung grundsätzlich, warnen aber vor zusätzlicher Bürokratie und Haftungsrisiken für Werkstätten.
Zwei neue Verordnungen statt einer StVZO
Die 1937 eingeführte StVZO sowie die Fahrzeuggenehmigungsverordnung (FGV) sollen durch zwei neue Regelwerke ersetzt werden: Die Fahrzeuggenehmigungs- und -betriebsverordnung (FGBV) regelt künftig die Genehmigung und den laufenden Betrieb von Fahrzeugen, eine weitere Verordnung übernimmt die regelmäßige technische Überwachung, etwa die Hauptuntersuchung. Verhaltensrechtliche Vorschriften wandern in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Zu dem im Juli 2026 vorgelegten Referentenentwurf haben ZDK und BIV-Kfz nun gemeinsam Stellung genommen, da das Vorhaben zentrale Werkstattprozesse betrifft: Hauptuntersuchung, Fahrzeugänderungen, Gasanlagen- und Fahrtenschreiberprüfungen sowie die Genehmigung von Ersatzteilen.
Zustimmung mit klaren Bedingungen
Beide Verbände befürworten die Neuordnung im Grundsatz, fordern aber ein zeitgleiches Inkrafttreten von FGBV und der Verordnung zur technischen Überwachung mit einheitlichen Begriffen. Zu den zentralen Forderungen gehören zudem Bestandsschutz für bestehende Anerkennungen, Beauftragungen und Werkstattkarten sowie eine Umsetzungsfrist von mindestens zwölf Monaten. Rechtssicherheit soll es auch bei der Frage geben, wann die Verantwortung für Fahrzeugänderungen vom Betrieb auf den Fahrzeughalter übergeht (§ 8 Abs. 5 FGBV-Entwurf).
Digitale Nachweise statt Mehrfachdokumentation
Ein weiterer Streitpunkt betrifft den Dokumentationsaufwand: ZDK und BIV-Kfz fordern digitale, risikoorientierte Nachweispflichten statt mehrfacher Dokumentation derselben Vorgänge. Das gilt besonders für den Umgang mit Ersatz- und Zubehörteilen, bei denen die Verbände eine klare Abgrenzung und eine digitale Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen verlangen. Für Betriebe, die Ersatzteile disponieren und deren Herkunft und Zulassungsstatus nachvollziehbar dokumentieren müssen, gewinnt damit eine durchgängige digitale Erfassung in der Kfz-Warenwirtschaft an Bedeutung — nicht nur für die interne Organisation, sondern auch im Hinblick auf künftige Nachweispflichten gegenüber Behörden.
Zu niedriger Erfüllungsaufwand kritisiert
Die Verbände halten den im Referentenentwurf angenommenen Erfüllungsaufwand für zu niedrig angesetzt. Investitionen in neue Software, Schulungen und Prüfgeräte seien darin nicht ausreichend berücksichtigt. Mit Blick auf die 84.000 beim ZDK organisierten Autohäuser, Karosserie- und Kfz-Werkstätten mit rund 705.000 Beschäftigten fordern ZDK und BIV-Kfz deshalb einen KMU-Test mit anschließender Evaluierung, bevor die neuen Verordnungen final in Kraft treten.
Was das für Betriebe bedeutet
Eine konkrete Zeitplanung für das Inkrafttreten der FGBV lag zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch nicht vor. Kfz-Betriebe sollten die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens beobachten, da insbesondere die Übergangsregelungen für bestehende Anerkennungen und die geforderte Umsetzungsfrist direkten Einfluss auf betriebliche Abläufe und Investitionsplanung haben werden.
Quelle: kfz-betrieb.vogel.de, Stellungnahme von ZDK und BIV-Kfz zum Referentenentwurf der Mantelverordnung/FGBV.