Nach einem Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister für Autohaus-Software warnt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) vor einer neuen Qualität von Betrugsversuchen im Fahrzeughandel – und fordert vom Bundeskriminalamt eine eigene Taskforce gegen organisierte Kriminalität in der Branche.
Gestohlene Kaufdaten als Waffe für Betrüger
Hintergrund des Vorstoßes ist ein bekannt gewordener Angriff auf einen Softwareanbieter, der Autohäuser mit IT-Systemen versorgt. Nach Einschätzung des ZDK besteht die Gefahr, dass Kriminelle aus solchen Vorfällen stammende, echte Details aus laufenden Kaufvorgängen nutzen, um gefälschte Zahlungsaufforderungen deutlich glaubwürdiger wirken zu lassen als bei klassischen Phishing-Versuchen. Wer als Kunde eine E-Mail mit korrekten Fahrzeug- und Vertragsdaten erhält, prüft eine plötzlich geänderte Bankverbindung erfahrungsgemäß weniger kritisch.
ZDK fordert gemeinsame Ermittlungsstruktur
ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler bekräftigte deshalb gegenüber dem Bundeskriminalamt erneut die Forderung nach einer Taskforce „Organisierte Kriminalität im Autohandel“. Ziel sei es, Hinweise aus Betrieben, Softwareanbietern, Handelsplattformen und Ermittlungsbehörden schneller zusammenzuführen, aktuelle Betrugsmuster systematisch auszuwerten und Gegenmaßnahmen besser zu koordinieren. Der Verband beobachtet laut eigener Aussage seit längerem eine Zunahme professionell organisierter Delikte rund um Kauf und Verkauf von Fahrzeugen – von gefälschten Zahlungsaufforderungen über manipulierte Dokumente bis zum Missbrauch digitaler Handelsplattformen und gestohlener Identitäten.
Kopierte Webseiten, nicht existierende Fahrzeuge
Besonders perfide ist laut ZDK eine Betrugsmasche, bei der komplette Webseiten real existierender Autohäuser kopiert werden. Kunden werden dort mit auffällig günstigen Lockangeboten zu hohen Vorauszahlungen für angebliche Online-Käufe bewegt. Am Ende existieren weder das Fahrzeug noch ein tatsächlicher Verkäufer – das kopierte Autohaus selbst erfährt oft erst durch betroffene Kunden von dem Betrug. Da die Täterstrukturen arbeitsteilig, digital und meist grenzüberschreitend organisiert sind, lassen sie sich laut Verband ohne koordinierte Ermittlungen auf europäischer Ebene kaum identifizieren.
Was Betriebe und Kunden konkret tun können
Für Werkstätten und Autohäuser bedeutet das zunächst: eigene Präventionsarbeit reicht angesichts der wachsenden Professionalität der Täter allein nicht mehr aus. Der ZDK rät, Kundinnen und Kunden aktiv für das Thema zu sensibilisieren – etwa darauf hinzuweisen, dass geänderte Bankverbindungen niemals allein aufgrund einer E-Mail oder Nachricht akzeptiert werden sollten. Im Zweifel sollte der Betrieb grundsätzlich über eine bekannte, selbst recherchierte Telefonnummer kontaktiert werden, nicht über Links aus verdächtigen Nachrichten. Bei bereits erfolgten verdächtigen Überweisungen gilt: sofort Bank und Polizei informieren.
Für Betriebe selbst unterstreicht der Fall vor allem, wie wichtig eine saubere, nachvollziehbare Dokumentation von Kaufvorgängen, Kostenvoranschlägen und Angeboten ist – nicht zuletzt, um im Streitfall schnell belegen zu können, welche Vereinbarungen tatsächlich mit welchen Zahlungsmodalitäten getroffen wurden. Eine strukturierte Abgrenzung zwischen Kostenvoranschlag und Angebot schafft hier zusätzliche Klarheit gegenüber Kunden und reduziert Angriffsflächen für Betrüger, die auf Verwirrung bei Zahlungsgrundlagen setzen.