Mehrere Landes- und Fachverbände des Kfz-Gewerbes fordern, die staatliche E-Auto-Förderung auf junge Gebrauchtwagen auszuweiten. Aktuelle Zulassungszahlen aus Baden-Württemberg zeigen, wie unterschiedlich sich der Markt bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugen entwickelt – und warum Werkstätten bei einer möglichen Ausweitung eine Rolle spielen könnten.
Elektroanteil wächst – bei Gebrauchten deutlich langsamer
Nach der Bilanz des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg zum dritten Quartal 2026 wurden im Land 101.791 Pkw neu zugelassen, davon 33.192 rein elektrisch. Der Elektroanteil an den Neuzulassungen liegt damit bei 32,6 Prozent, nach 21,0 Prozent im Vorjahresquartal. Bei den Besitzumschreibungen – also dem Gebrauchtwagenmarkt – fällt der Anteil mit 5,4 Prozent (211.753 Pkw, davon 11.459 Elektrofahrzeuge) deutlich geringer aus, auch wenn er sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum (3,9 Prozent) ebenfalls erhöht hat. Bundesweit liegen die Werte mit 32,0 Prozent bei Neuzulassungen und 5,2 Prozent bei Besitzumschreibungen auf ähnlichem Niveau.
Bundesförderung bislang nur für Neuwagen
Die seit Januar 2026 geltende Bundesförderung von bis zu 6.000 Euro pro Fahrzeug gilt ausschließlich für neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge. Laut Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg wurde Anfang Oktober 2026 die Marke von 100.000 Bewilligungen erreicht, rund die Hälfte davon an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 45.000 Euro. Der Verband sieht hier eine Schieflage: Ein Zuschuss in dieser Höhe rücke den Neuwagen rechnerisch nah an den ein- bis dreijährigen Gebrauchten heran – obwohl gerade über den Gebrauchtwagenmarkt die meisten Menschen zu ihrem Auto kommen und der Handel dort das Restwertrisiko trägt.
Vorschlag: Förderung einfach über den Handel abwickeln
Der Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) und der Landesverband Baden-Württemberg haben sich Ende September 2026 in einem Schreiben an die Landesregierung für eine Ausweitung der Förderung auf junge gebrauchte Elektroautos ausgesprochen. Der Vorschlag sieht vor, die Abwicklung unkompliziert über den Handel laufen zu lassen, verbunden mit einem standardisierten Nachweis zum Zustand der Antriebsbatterie, damit die Mittel nachweislich in geprufte Fahrzeuge fließen. Ähnliche Forderungen kommen vom Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) und vom Verband der internationalen Autovermieter (VIA).
Kritik: Förderung könnte das Angebot nicht vergrößern
Der Think Tank Agora Verkehrswende warnte in einer Pressemitteilung vom 13. Oktober 2026 vor dem Schritt: Eine Kaufprämie für Gebrauchte mache die Fahrzeuge nicht automatisch günstiger, solange sich das Angebot an jungen gebrauchten Elektroautos nicht kurzfristig vermehren lässt. Der Markt wächst zwar, aber von einem niedrigen Niveau aus – ein zusätzlicher Nachfrageimpuls könnte laut Kritikern eher die Preise stützen als die Verfügbarkeit erhöhen.
Was das für Werkstätten bedeuten würde
Sollte eine standardisierte Batterieprüfung tatsächlich Voraussetzung für eine Gebrauchtwagenförderung werden, käme diese Prüfung in vielen Fällen auf die Werkstätten zu – zusätzlich zur normalen Inzahlungnahme und Aufbereitung. Eine feste, nachvollziehbare Terminplanung für solche Prüftermine wird damit relevanter, insbesondere wenn Förderfähigkeit an fristgerecht dokumentierte Nachweise geknüpft ist. Ein strukturierter Werkstattplaner kann helfen, solche zusätzlichen Prüftermine zuverlässig einzuplanen und zu dokumentieren.
Quellen: kfz-betrieb.vogel.de (20.10.2026), elektroauto-news.net (Agora-Pressemitteilung, 13.10.2026)