Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur verabschiedet – und dabei ein politisches Signal gesendet, das für Kfz-Werkstätten und den Gebrauchtwagenhandel relevant werden könnte. In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge einzusetzen, wenn es um die Verlängerung des Gewährleistungsrechts geht.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich. Der Verband hatte im Gesetzgebungsverfahren wiederholt vor möglichen praktischen Folgen für Gebrauchtwagenhandel und Reparaturwirtschaft gewarnt.
Worum geht es beim Recht auf Reparatur?
Das europäische „Recht auf Reparatur“ soll Verbrauchern erleichtern, defekte Produkte reparieren statt neu zu kaufen zu lassen – ein Baustein der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie. Für Kraftfahrzeuge bringt die nun beschlossene Umsetzung allerdings eine Besonderheit mit: eine Verlängerung von Gewährleistungsansprüchen nach durchgeführten Reparaturen.
Genau hier setzt die Kritik des ZDK an. Aus Verbandssicht könnten sich bei technisch komplexen Produkten wie Kraftfahrzeugen zusätzliche Haftungsrisiken für Werkstätten und Händler ergeben – mit Folgen für Reparaturbereitschaft, Wiederverkaufsmöglichkeiten und das Angebot älterer Gebrauchtwagen.
Was befürchtet der ZDK konkret?
Nach Einschätzung des Verbands könnten Händler ältere Fahrzeuge künftig seltener im eigenen Bestand anbieten, wenn sie die damit verbundenen Gewährleistungsrisiken nicht ausreichend absichern können. Als Alternative könnten solche Fahrzeuge stattdessen verstärkt als Kommissionsware zwischen Privatpersonen vermittelt werden – mit spürbaren Folgen für Verbraucher: weniger Angebot, weniger Auswahl im unteren Preissegment, potenziell steigende Kosten beim Fahrzeugkauf.
„Die jetzt beschlossene Regelung darf nicht dazu führen, dass bezahlbare Mobilität eingeschränkt wird“, zitiert der Verband ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Der ZDK will die politische Rückendeckung des Bundestags nun nutzen, um seine Position auf EU-Ebene mit Nachdruck zu vertreten.
Was bedeutet das für deine Werkstatt?
Noch ist die europäische Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge nicht beschlossen – der Bundestag hat lediglich ein politisches Signal in Richtung Brüssel gesendet. Für Werkstätten und Kfz-Betriebe heißt das konkret:
- Aktuell keine unmittelbare Änderung: Die bestehenden Gewährleistungsregeln für Reparaturen gelten vorerst unverändert weiter.
- Beobachten lohnt sich: Sollte die Verlängerung der Gewährleistungsfristen für Kfz-Reparaturen tatsächlich kommen, würde das die Dokumentationspflichten bei Reparaturen und Kostenvoranschlägen wichtiger machen – lückenlose, nachvollziehbare Auftrags- und Rechnungsdaten werden dann zum Absicherungsinstrument.
- Digitale Dokumentation als Vorteil: Werkstätten, die Aufträge, Kostenvoranschläge und Rechnungen bereits heute durchgängig digital erfassen (statt auf Papier), sind im Fall einer Gewährleistungsverlängerung deutlich besser aufgestellt, um durchgeführte Arbeiten und verbaute Teile im Streitfall lückenlos nachzuweisen.
Wir behalten die weitere Entwicklung auf EU-Ebene im Auge und halten dich in unserem News-Bereich auf dem Laufenden.
Quelle: ZDK-Pressemitteilung, siehe auch Bericht bei autoservicepraxis.de und ZDK Kfzgewerbe.de.